ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

AUTOMOTIVE EXPERTS GmbH
Rütistrasse 25, 8132 Egg (ZH), Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der AUTOMOTIVE EXPERTS GmbH, insbesondere in den Bereichen:

  • Beratungsmandate

  • Nachfolgeregelung

  • Executive Search & Vermittlung

  • Coaching & Mentoring

  • Verwaltungsrats- und Interimsmandate

  • Marketing- und Strategieberatung sowie deren Umsetzung

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von AUTOMOTIVE EXPERTS GmbH.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, unterzeichnete Offerte oder ausdrückliche Annahme durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungen und Pflichten

AUTOMOTIVE EXPERTS verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.

4. Honorare und Spesen

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte oder dem Mandatsvertrag.
Spesen, Reise- und Übernachtungskosten werden separat verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen gelten, ist das Honorar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

6. Datenschutz

AUTOMOTIVE EXPERTS behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäss der geltenden Datenschutzgesetze.
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

7. Haftung

AUTOMOTIVE EXPERTS haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

8. Subunternehmer

AUTOMOTIVE EXPERTS ist berechtigt, qualifizierte Partner oder Subunternehmer beizuziehen, sofern dadurch Qualität und Vertraulichkeit gewährleistet bleiben.

9. Kündigung

Mandate können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

10. Urheberrechte

Alle im Rahmen des Mandats erstellten Konzepte, Analysen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von AUTOMOTIVE EXPERTS, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Nutzung durch den Auftraggeber ist ausschliesslich für interne Zwecke gestattet.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Egg (ZH), sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.